Geschichte des Kurfürstenfums Trier 2 - Arenberg

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Geschichte des Kurfürstenfums Trier 2

Koblenz

Geschichte des Kurfürstentums Trier 2
 
Die folgende Darstellung der Geschichte des Kurfürstentums Trier entstammt als Auszug von dem Landeshauptarchiv

Grundzüge der Territorial- und Behördengeschichte des Koblenzer Archivsprengels

Im Zentrum eines solchen Überblicks muß ohne Frage das Erzbistum und Kurfürstentum Trier stehen, das bei weitem bedeutendste und größte Territorium der südlichen Rheinlande, dessen Überlieferung auch den Kern der Koblenzer Altbestände ausmacht. Seit dem 3. Jahrhundert ist die alte römische Kaiserstadt Trier in bis heute ungebrochener Tradition Bischofssitz und damit das älteste Bistum Deutschlands.

Es war diese bischöfliche Gewalt, die in den Zeiten des Zerfalls des Römischen Reiches und der Völkerwanderung die städtische Siedlungskontinuität und damit den Fortbestand von Stadt und Bistum sicherstellte. Bereits im 6. Jahrhundert sind erste Anzeichen einer Metropolitanstellung der Trierer Bischöfe nachweisbar, die in den siebziger Jahren des 8. Jahrhunderts sich auch in Konkurrenz zu Metz verfestigte und Gestalt annahm.

Im Jahre 969 wurde gar der Primatanspruch Triers als Hauptort der Provinz Belgica Prima durch ein Privileg Papst Johannes XIII. sanktioniert, auch wenn dieser in der Folgezeit nicht durchgesetzt werden konnte. Gleichzeitig mit der Konsolidierung der bischöflichen Gewalt erfolgte der administrative Aufbau des Erzbistums. Zu Beginn des 10. Jahrhunderts wurden nach westfränkischem Vorbild erste Archidiakonate eingerichtet, die, nochmals in Dekanate unterteilt, die Aufgaben der Chorbischöfe übernahmen. Mit der Schenkung des Koblenzer Königshofes und des Stiftes St. Florin im Jahr 1018 durch Kaiser Heinrich II. an den Trierer Erzbischof Poppo erhielt das Erzbistum einen ersten Brückenkopf am Rhein, wodurch die weitere Entwicklung entscheidend mitbestimmt wurde.

Unter Erzbischof Balduin von Luxemburg (1307-1354) erlebte das Erzbistum seinen territorialen und administrativen Ausbau, der einherging mit einer beträchtlichen Steigerung der politischen Machtausübung. Als einer der Hauptinitiatoren des Rhenser Kurvereins legte Balduin den Grundstein für die Goldene Bulle von 1356, die die Wahl des deutschen Königs durch die sieben Kurfürsten, die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier sowie den Herzog von Sachsen, den Markgrafen von Brandenburg, den Pfalzgrafen bei Rhein und den Herzog von Böhmen festschrieb. Im Inneren seines Erzstiftes betrieb Balduin die konsequente Arrondierung seines Territoriums verbunden mit dem Aufbau einer effektiven Verwaltung.

Der Erwerb neuer Rechte sowie die Einbindung kleiner und mittlerer Herrschaften in das Lehnssystem schufen ein geschlossenes Territorium von der Mosel bis zum Rhein und stellten damit die lang ersehnte räumliche Verbindung zwischen beiden Herrschaftsschwerpunkten her. Gleichzeitig teilte er das Erzbistum in Ober- und Niedererzstift ein, deren Zentren, Trier und Koblenz, jeweils Zentralbehörden wie Offizialat und Kanzlei erhielten. Auf lokaler Ebene richtete er Ämter und Kellereien ein, an deren Spitze ein Amtmann als oberster Gerichtsherr stand, zumeist ein Adliger oder Domherr. Die Finanzverwaltung der Ämter erfolgte durch die Kellner, die in späteren Jahrhunderten auch bürgerlicher Herkunft sein konnten. Charakteristisch für die von Balduin geschaffenen Verwaltungsstrukturen war zum einen das Ineinander von geistlicher und weltlicher Verwaltung, zum anderen die Rücksichtnahme auf althergebrachte lokale Rechte, die weitgehend gewahrt blieben und in die landesherrliche Verwaltung eingebunden wurden.

Vervollständigt wurde der balduineische Verwaltungsausbau durch eine umfassende Reform der Schriftgutverwaltung, in deren Zentrum die konsequente Anlage von Registern stand. Damit kann Balduin zurecht als der eigentliche Schöpfer des Kurstaates Trier angesprochen werden, dessen Gestalt und Struktur von seinen Maßnahmen nachhaltig geprägt wurden. Der von ihm geschaffene zweigliedrige Verwaltungsaufbau in zentrale und lokale Behörden mit engen Verflechtungen von geistlicher und weltlicher Verwaltung wurde in den folgenden Jahrhunderten nur geringfügig modifiziert. So blieb vor allem die lokale Verwaltungsgliederung in der Folgezeit weitgehend konstant. Ihr Hauptmerkmal war die Verbindung von Justiz und Verwaltung, verkörpert in der Person des Amtmannes.

Auch auf zentraler Ebene wurde der Ausbau der landesherrlichen Verwaltung nach Balduin nur zögerlich vorangetrieben. Einen Rentmeister für die Finanzverwaltung hatte es schon unter Balduin gegeben, doch ebenso einen Kanzler, einen Marschall und einen Hofmeister. In dem von Balduin eingerichteten Rat waren bereits sowohl geistliche als auch weltliche Würdenträger vertreten, ein weiteres Indiz für die engen Verflechtungen zwischen geistlicher und weltlicher Verwaltung, wobei dem Klerus trotz der ständischen Bemühungen nach wie vor ein deutliches Übergewicht zukam. So gelang es dem Domkapitel, neben seiner zentralen Aufgabe, nämlich der Leitung der Regierungsgeschäfte im Falle der Sedisvakanz oder Wahl eines neuen Bischofs, über Wahlkapitulationen mehr und mehr Rechte und Besitzungen an sich zu ziehen bis hin zum Recht der Besetzung des Kanzleramtes sowie der Freiheit von allen Steuern.

Das Domkapitel fungiert damit auch als wichtigster Träger landesherrlicher Gewalt neben dem Kurfürsten, in einem Verhältnis von gegenseitiger Abhängigkeit vom Erzbischof und Kurfürsten befangen, der auf der einen Seite der Garant ihrer privilegierten Stellung war, zugleich aber auch mit seinen wachsenden absolutistischen Ansprüchen die Rechte des Domkapitels zu beschneiden trachtete. Hinzu kamen wachsende ständische Auseinandersetzungen, die im Ausscheiden der Ritterschaft 1548 ihren Höhepunkt erreichten, so daß auf den jährlich stattfindenden Land- und Rechnungstagen zur Festlegung der Steuerhöhe nur noch zwei Stände vertreten waren, ein geistlicher, bestehend aus den Äbten der Klöster, den Pröbsten oder Dechanten der Kollegiatsstifte, und ein weltlicher Stand, bestehend aus den beiden Städten des Erzstiftes, die sich in von den Bürgermeistern angeführten Delegationen aus Koblenz und Trier organisierten, dem schließlich die Hauptlast der Steuern oblag.

Die zentrale Verwaltungsebene zeigt sich über Jahrhunderte nur gering ausgebaut. Neben dem Kurfürsten gab es im wesentlichen nur einen Hofrat, ein Hofgericht seit 1456 und eine Kanzlei. Die von Balduin grundgelegte Verwaltungsstruktur des Erzstiftes blieb über Jahrhunderte bestehen. Dies ist sicherlich den zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen und den daraus resultierenden Finanznöten zuzuschreiben. Hier ist vor allem die Manderscheide Fehde zu nennen, die ohne Zweifel einen entscheidenden Einschnitt in der Geschichte des Erzstifts darstellt. Sie markiert den Beginn der Konstituierung der Landstände und den Ausgangspunkt für das Mitspracherecht der Stände, vor allem des Adels, an der Regierung.

Aber auch innere Streitigkeiten zwischen Erzbischof und Domkapitel, die zu Doppelwahlen und Sedisvakanzen führten, lähmten des Ausbau der Verwaltung. Hier muß sicherlich die jahrelange Auseinandersetzung zwischen Erzbischof Philipp Christoph von Sötern (1623-1652) und dem Domkapitel genannt werden, die erst durch den Schiedsspruch einer kaiserlichen Kommission 1650 beigelegt werden konnte, aber auch die zwischen dem Erzbischof und der Stadt Trier, die erst 1580 durch die neue Stadtordnung, die sogenannte "Eltziana", beigelegt werden konnte zugunsten der Manifestierung bischöflicher Stadtherrschaft. Letztere hat darüber hinaus unzweifelhaft großen Anteil an der Verlagerung der Residenz der Trierer Kurfürsten von Trier nach Koblenz, neben der besseren infrastrukturellen Anbindung Koblenz' und der wachsenden Orientierung der Kurfürsten auf das Reich hin. Spätestens im 15. Jahrhundert kann diese Entwicklung als abgeschlossen gelten mit Koblenz als politischem und Trier als geistlichem Zentrum des Kurstaates.

Erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts führte mit Franz-Ludwig von Pfalz-Neuburg (1717-1729) wieder ein Erzbischof nach Balduin eine umfassende Verwaltungsreform der zentralen Ebene durch, deren Mittelpunkt die Errichtung einer eigenen Finanzbehörde, der Hofrentkammer, war. Der neue Hofrat, nunmehr nur noch für die Landesverwaltung zuständig, bestand aus einem Vizepräsidenten, einem Vizekanzler, sechs adligen und gelehrten Räten sowie den Canzley-Verwandten, bestehend aus einem Sekretär, einem Archivar, einem Registrator und mehreren Kanzlisten.

Indem Franz-Ludwig an die Spitze dieser Behörde lediglich einen Vizepräsidenten und Vizekanzler stellte, hatte er eine Beteiligung des Domkapitels bei der Besetzung dieser Stellen geschickt ausgeschlossen und sich so erstmalig eine allein ihm unterstellte oberste Landesbehörde geschaffen. Die gleichzeitig eingerichtete Hofrentkammer war mit einem Kammerdirektor, einem Landrentmeister sowie drei Kammerräten und Kanzleipersonal besetzt und unterstand ebenfalls dem Kurfürsten direkt. Als dritte Maßnahme seiner Verwaltungsreform der zentralen Ebene sei noch die Einführung eines Revisionsgerichts mit klarem Instanzenzug und damit die Trennung von Verwaltung und Justiz auf oberster Ebene erwähnt. Ihre letzte Ausbaustufe erreichte die Zentralebene unter der Regentschaft des letzten Kurfürsten von Trier, Clemens Wenzeslaus von Sachsen-Wettin (1768-1802). Nach dem Vorbild des preußischen Generaldirektoriums errichtete er unmittelbar nach Amtsantritt 1768 die "Geheime Staatskonferenz", die - in vier Departements/Fachressorts gegliedert - zur obersten Zentralbehörde wurde.

An ihrer Spitze stand der Staats- oder Konferenzminister, der zugleich das Departement 1 für die auswärtigen und Reichsangelegenheiten leitete. Departement 2 war mit den geistlichen Angelegenheiten inklusive Suffragane befaßt, Departement 3 war zuständig für das Justiz- und Militärwesen sowie die Angelegenheiten der Landstände und Departement 4 schließlich für das Finanzwesen, den kurfürstlichen Haushalt, die Polizei und den Handel.

Die Besetzung der Rheinlande durch französische Revolutionstruppen 1794 beendete diese Entwicklung abrupt. Der gesamte linksrheinische Teil stand nun unter französischer Besatzung, Clemens Wenzeslaus blieb nur die Flucht in die rechtsrheinischen Teile seines Bistums. Zudem mußte er 1802 aufgrund eines Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und Napoleon auf seine Bischofswürde verzichten. Neuer Trierer Bischof wurde der Franzose Charles Mannay.

Die meisten Trierer Güter kamen 1815 unmittelbar oder 1866 über Nassau an Preußen, das Koblenz zum Verwaltungsmittelpunkt erhob. 1946 kamen die ehemaligen Trierer Gebiete an Rheinland-Pfalz
 
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