Demolratischer Neubeginn - Arenberg

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Demolratischer Neubeginn

Koblenz

Demokratischer Neubeginn
   

Die Mitwirkung der Bevölkerung am politischen Leben des Landes konnte erst durch die Bildung politischer Parteien in vollem Umfang gewährleistet werden. Nachdem die Siegermächte auf der Konferenz von Potsdam im August 1945 die Gründung demokratischer Parteien erlaubt hatten, die französische Regierung mit der Zulassung zunächst aber noch zögerte, trat am 21. Dezember 1945 die Genehmigung zur Gründung von Parteien "demokratischen und antinationalsozialistischen Charakters" in der französischen Besatzungszone in Kraft. Als erstes wurde die Kommunistische Partei zugelassen, die sozialdemokratischen, christlich-demokratischen und bürgerlich-liberalen Parteien, zunächst nur in den Landesteilen tätig, konnten sich 1947 als Landesparteien konstituieren und nahmen als solche an den ersten Landtagswahlen teil.
Die Verordnung Nr. 57

Mit der Verordnung Nr. 57 verfügte der Befehlshaber der französischen Besatzungszone, General Pierre Koenig, am 30. August 1946 die Schaffung eines rhein-pfälzischen Landes (d'un Land Rheno-Palatin), bestehend aus den bisher zu den Oberpräsidien Hessen-Pfalz und Rheinland-Hessen-Nassau gehörenden Regierungsbezirken.

Im Einzelnen verfügte die Verordnung außerdem:
•Kommunalwahlen auf Gemeinde- und Kreisebene
•die Bildung einer Beratenden Landesversammlung zur Ausarbeitung einerVerfassung
•die Bildung einer "Gemischten Kommission" zur Vorbereitung derArbeiten der Beratenden Landesversammlung.
•die Bildung einer vorläufigen Landesregierung
•einen Volksentscheid über die Verfassung
•daß Mainz Sitz der Hauptstadt werden sollte

Der demokratische Aufbau des neu geschaffenen Landes sollte also von unten erfolgen, nämlich durch die Wahlen auf Gemeinde- und Kreisebene, am 15. September und 13. Oktober 1946.

Im Anschluß daran war die Bildung einer Beratenden Landesversammlung vorgesehen, die gemeinsam mit der vorläufigen Regierung einen Verfassungsentwurf ausarbeiten sollte. In indirekter Wahl wurde dieses "Vor-Parlament", bestehend aus 127 Mitgliedern, am 17. November 1946 gewählt. Ebenfalls am 30. August war eine Gemischte Kommission zur Vorbereitung der Landesverfassung aus Mitgliedern der Oberpräsidien vorgesehen worden, die am 3. September einen vorbereitenden Verfassungsausschuß einsetzte.
Verfassungsentwurf von Adolf Süsterhenn
Der von Dr. Adolf Süsterhenn vorgelegte Verfassungsentwurf wurde nach mehreren Verhandlungen am 25. April 1947 in namentlicher Schlußabstimmung von der Beratenden Landesversammlung verabschiedet, von 101 anwesenden Mitgliedern stimmten 70 mit Ja, 31 mit Nein.

In der Verordnung Nr. 57 des französischen Oberbefehlshabers in den besetzten deutschen Gebieten vom 30. August 1946, der "Gründungsurkunde" des Landes Rheinland- Pfalz, war darüber hinaus schließlich die Bildung einer vorläufigen Landesregierung verfügt worden. Diese Die vorläufige Landesregierung unter Ministerpräsident Boden wurde am 2. Dezember 1946 von der französischen Militärbehörde nach Rücksprache mit den Parteien berufen. An ihrer Spitze stand Dr. Wilhelm Boden, Oberpräsident der Provinz Rheinland- Hessen- Nassau, als erster Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz. Von den neun Kabinettsmitgliedern gehörten, neben dem Ministerpräsidenten, fünf der Christlich-Demokratischen Partei an, zwei der Sozialdemokratischen Partei Deutschland und einer der Kommunistischen Partei Deutschland.
 
Die ersten Landtagswahlen wurden mit der Volksabstimmung über die Landesverfassung und die Schulartikel verbunden und fanden am 18. Mai 1947 statt. Im Mittelpunkt des Wahlkampfes stand die Frage Bekenntnis- oder Simultanschule, über die es schon in der Beratenden Landesversammlung zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien gekommen war.
 
Bei einer Wahlbeteiligung von 77,7 % stimmten 53 % der Wahlberechtigten für die Verfassung, den Schulartikeln gaben 52,4 % ihre Zustimmung. Bemerkenswert ist der mit 14,4 bzw. 18,2 % recht hohe Anteil ungültiger Stimmzettel zur Volksabstimmung am 18. Mai 1947 Stimmen. Die Annahme der rheinland-pfälzischen Verfassung erfolgte jedoch keineswegs einheitlich im gesamten Land: Während die Regierungsbezirke Koblenz, Trier und Montabaur mehrheitlich (Trier: 76,5 %) der neuen Verfassung zustimmten, wurde sie in den Regierungsbezirken Rheinhessen und Pfalz von der Mehrheit abgelehnt.

Dessen ungeachtet hatte das Land Rheinland-Pfalz damit seine demokratische Bestätigung durch die Bevölkerung erhalten.

Im ersten rheinland-pfälzischen Landtag verteilten sich die Mandate folgendermaßen: Christlich Demokratisch Union 48, Sozialdemokratische Partei Deutschland 34, Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 8, Liberal-Demokratische Partei (LDP) 7 und Sozialer Volksbund (SV) 4 Sitze. Am 11. Dezember 1948 schlossen sich die Abgeordneten von LDP und SV zur FDP-Fraktion zusammen.
Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtags im Görreshaus, Koblenz
Die Eröffnungssitzung des Landtags fand am 4. Juni 1947 im Großen Saal des Koblenzer Rathauses statt. Später wurden die Sitzungen des Landtags im Görreshaus durchgeführt.

Die Schaffung von Rheinland-Pfalz als Akt der Besatzung, der in ihrer historischen Entwicklung sehr unterschiedliche Gebiete zusammenfaßte, führte dazu, daß dem oft als "Land aus der Retorte" bezeichneten neuen Bundesland wenig Überlebenschancen eingeräumt wurden.

Die Anfänge des Landes Rheinland-Pfalz waren nicht dazu angetan, ihm vorauszusagen, daß es einmal so gut dastehen werde, wie dies nun schon lange der Fall ist. Stellvertretend für viele andere sei Peter Altmeier zitiert, der in einer Rede vor der verfassunggebenden "Beratenden Landesversammlung" wenige Wochen vor seiner Wahl zum Ministerpräsidenten sagte:

"..., daß dieses Land nicht aus dem Willen des Volkes geboren ist, sondern ein Ergebnis der Zonen- und Besatzungspolitik darstellt. Für uns hat das Land Rheinland-Pfalz also durchaus keinen Ewigkeitswert."

In der Tat war das Land zusammengestückelt aus Teilen, die aus den alten Nachbarländern stammten. Rheinhessen hatte zu Hessen-Darmstadt gehört, die Regierungsbezirke Koblenz und Trier zur Preußischen Rheinprovinz, die Pfalz zur Kurpfalz bzw. zu Bayern; ebenfalls zur Preußischen Rheinprovinz die ehemals nassauischen Kreise.

Entsprechend nachhaltig und langlebig war die Kritik an Rheinland-Pfalz. Immer wieder schien seine Auflösung bevorzustehen, teils betrieben von Teilen der eigenen Bevölkerung, teils von benachbarten Bundesländern unterstützt. Selbst die Besatzungsmächte, die das Land gegründet hatten, sahen in ihm keine endgültige Lösung. Angesichts der Kriegszerstörungen und der Not in der Bevölkerung hielten viele eine Rückkehr zu den traditionellen und vertrauten Verwaltungseinheiten für die bessere Lösung. Rheinland-Pfalz wurde jahrelang als Experiment mit ungewissem Ausgang betrachtet. Der beharrlichen Einsatz der rheinland-pfälzischen Landesregierung für den Erhalt des Landes gegen alle Widerstände und die spürbare Verbesserung der wirtschaftlichen und materiellen Lage der Bevölkerung sicherten dem jungen Land zunächst das politische Überleben.

Für die Verfassungsväter war die Konsolidierung von Rheinland-Pfalz von Anfang an eng mit dem deutschen Gesamtstaat verknüpft. Bereits zwei Jahre vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland, als an einen deutschen Staat noch gar nicht zu denken war, hatte sich Rheinland-Pfalz in seiner Verfassung als Gliedstaat eines deutschen Staates bezeichnet. Und es war diese enge Verknüpfung mit dem deutschen Staat, die in den folgenden Jahren wesentlich zur Festigung des Landes beitrug. Bevor nicht ein deutscher Staat gegründet sei, bevor die Deutschen nicht in freier Selbstbestimmung über ihre Landesgrenzen bestimmen konnten, sollte keine Entscheidung hierzu getroffen werden.

So kann es nicht verwundern, daß Rheinland-Pfalz auch bei der Gründung der Bundesrepublik eine wichtige Rolle spielte.

Der Weg zur Gründung der nur aus den Westzonen bestehenden Bundesrepublik Deutschland wurde am 9. und 10. Juli 1948 von den Ministerpräsidenten der drei Westzonen auf dem Hotel Rittersturz bei Koblenz geebnet. Nachdem Versuche, eine Übereinkunft mit den Ministerpräsidenten auch der Länder der sowjetischen Besatzungszone zu treffen, im Juni 1947 in München gescheitert waren, gaben die Militärgouverneure der drei westlichen Besatzungszonen den Ministerpräsidenten der elf westlichen Länder die Erlaubnis, eine verfassunggebende Versammlung für Westdeutschland einzuberufen.

Hierüber wurde unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Peter Altmeier auf dem Rittersturz mit dem Ergebnis verhandelt, das Zonensystem und die Herrschaft der Besatzungsmächte aufzugeben, um eine neue staatliche Existenz Westdeutschlands mit dem Ziel der Vollendung der deutschen Einheit zu ermöglichen. Hier wurde auch die Einrichtung des Parlamentarischen Rates beschlossen.
 
Am 18. Mai 1949, dem zweiten Jahrestag der Volksabstimmung über die Landesverfassung, stimmte der Landtag mit überwältigender Mehrheit für die Annahme des Grundgesetzes, das vom Parlamentarischen Rat unter Mitwirkung von vier rheinland-pfälzischen Abgeordneten erarbeitetet worden war. Für die SPD waren der Gewerkschafter und Leiter des Kreisernährungsamtes in Bad Kreuznach, Karl Kuhn, und der Ludwigshafener Rechtsanwalt und spätere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Friedrich Wilhelm Wagner, im Parlamentarischen Rat vertreten, für die CDU der im pfälzischen Hambach als Studienrat tätige, spätere Kultusminister Albert Fink sowie Justiz- und Kultusminister Adolf Süsterhenn.

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurde Rheinland-Pfalz ein demokratischer und sozialer Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland, wie es Art. 74 der Landesverfassung bestimmt.

Durch Erlaß gleichlautender Gesetze der westlichen Militärregierungen (Währungsgesetz, Emissionsgesetz und Umstellungsgesetz) kam es mit Wirkung vom 21.6.1948 zur Währungsreform. An diesem Stichtag, einem Montag, wurde die Reichmark-Währung durch die Deutsche-Mark-Währung abgelöst. Umgestellt wurde im Verhältnis 1:1 zwischen RM und DM. Jedoch gab es zahlreiche Sonderbestimmungen. Private Personen erhielten beispielsweise im Umtausch gegen Altgeld sowie unter Anrechnung späterer Umwandlungsansprüche ein "Kopfgeld" von 40 DM, zu dem wenig später noch 20 DM hinzukamen. Alle am 21. 6. 1948 bestehenden RM-Verbindlichkeiten wurden im Verhältnis 10: 1 umgetauscht.

Zusammen mit dem gleichzeitigen Übergang zur Marktwirtschaft durch die Aufhebung der Bewirtschaftung und der Preisbindung schuf die Währungsreform die Grundlage für den wirtschaftlichen Aufschwung Westdeutschlands. Daran hatte auch Rheinland-Pfalz, trotz schwieriger wirtschaftlicher Startbedingungen seinen Anteil.

Für die Bevölkerung war die Wirkung der Währungsreform Care-Pakete USA? erstaunlich. Schon am Stichtag waren in den Schaufenstern der Geschäfte Waren zu sehen, die bislang allenfalls auf dem "Schwarzen Markt" zu haben waren.

Zur Stabilisierung des Landes und zum demokratischen Neubeginn trug auch die Wiederbegründung oder Neuorganisation wichtiger politischer und gesellschaftlicher Institutionen bei. Bereits im Frühjahr 1946 hatten die Franzosen die alte Mainzer Universität wieder eröffnet. Sie erhielt nun den Namen Johannes-Gutenberg Universität.

Unter der strengen Kontrolle der Besatzungsmacht wurden bald die Parteien zugelassen, konnten sich die Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen neu formieren, erschienen lizenzierte Zeitungen und Zeitschriften, strahlte Radio Koblenz, etwas später der Südwestfunk sein Programm aus.

Bemerkenswert angesichts der Not: Mit viel Phantasie und Improvisation regte sich bald das kulturelle Leben. Alte Bräuche ­ wie z.B. der Karneval - wurden wiederbelebt.
 
Es gab Volksfeste - Theater-, Konzert- und Kinovorstellungen waren "ausverkauft".

Eine wichtige kulturelle und gesellschaftliche Rolle spielten die Vereine, namentlich Gesangs- und Sportvereine, die unter strengen Auflagen der Franzosen an alte Traditionen anknüpften.

Zentrale Themen der Politik waren der Wiederaufbau und die Beseitigung der Not, aber auch die Entnazifizierung. Daneben beschäftigte der Streit um Mainz als Sitz der Landesregierung die Landespolitik.

Die von den Besatzungsmächten gewollte, von den demokratischen Kräften als politische Pflicht empfundene Entnazifizierung, sollte faschistisches Gedankengut beseitigen. Man suchte Persönlichkeiten für Tätigkeiten in der Staatsverwaltung und den Kommunen, die durch das NS-Regime unbelastet waren. Dabei wurde versucht, die formelle Mitgliedschaft in der NSDAP und ihren Gruppierungen von der wirklichen Schuldzumessung gegenüber unbedingten Anhängern des Nationalsozialismus zu unterscheiden.
Spruchkammerakte
Zu diesem Zweck mußte jeder Erwachsene einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen, in dem Angaben zu Aktivitäten in nationalsozialistischen Organisationen gemacht werden mußten.

Zuständig hierfür waren die bei den Amtsgerichten eingerichteten Spruchkammern (Bestand 856), die vom Landeskommissar für die politische Säuberung einerseits, von der französischen Militärbehörde andererseits überwacht wurden. Nicht selten wurde der französischen Besatzungsmacht in dieser Hinsicht eine entgegenkommendere Handhabung als den übrigen Alliierten bescheinigt bzw. vorgeworfen. In der Bevölkerung wurde die Entnazifizierung oftmals kritisiert; es gab sogar Spottgedichte.

Ein weiteres Thema der rheinland-pfälzischen Frühgeschichte beschäftigte lange Zeit Politik und Öffentlichkeit gleichermaßen. Angesichts der Bestimmung in der Verordnung Nr. 57, die Mainz als Hauptstadt des Landes bestimmte, verwundert der Tagungsort, denn auch die Landesregierung nahm ihren Sitz zunächst in Koblenz. Allerdings hatte die französische Militärregierung hierzu ihre Zustimmung gegeben, da auch diese davon ausging, daß die entsprechenden baulichen Voraussetzungen in Mainz kurzfristig nicht zu schaffen waren, während diese in Koblenz eher vorhanden waren. Allerdings mußten viele Abgeordnete in der Anfangszeit auf Bad Ems als Wohnort ausweichen.
Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtags im Görreshaus, Koblenz
Die Stadt Mainz, unterstützt von der französischen Militärregierung, drängte jedoch weiterhin auf eine Entscheidung, während die Gegner einer Verlegung vor allem die finanzielle Belastung des Landes als Argument ins Feld führten.

Neben regionalen Interessen spielte darüber hinaus auch ein Rolle, daß viele der frei gewählten Abgeordneten sich nicht einer Anordnung der Militärregierung beugen wollten. Nachdem diese jedoch Anfang April 1950 auf die Durchsetzung des entsprechenden Artikels in der Verordnung Nr. 57 verzichtet hatten, stimmte der Landtag schon am 4. April über die Hauptstadtfrage ab: Die Verlegung der Landesregierung nach Mainz fand keine Mehrheit.

Erst eine erneute Abstimmung am 16. Mai 1950 brachte die Mehrheit für die Übersiedlung nach Mainz. Diese Entscheidung ist in der Folge nicht mehr ernsthaft in Zweifel gezogen worden. Ab Sommer 1950 zogen die Staatskanzlei und die Ministerien nach Mainz, der Landtag folgte im Mai 1951. Die Eröffnungssitzung der zweiten Legislaturperiode am 18. Mai 1951 wurde schon im wiederaufgebauten Mainzer Deutschhaus abgehalten.

Mit dem Umzug nach Mainz wurde auch die Pfalz, die dem jungen Land besonders skeptisch gegenüberstand, fester an Rheinland-Pfalz gebunden. Innerhalb weniger Jahre war es gelungen, dem Kunstgebilde, dem "Land aus der Retorte", Stabilität und Festigkeit zu geben. Wesentlich dazu beigetragen hatten die Besserung der wirtschaftlichen Lage, die Demokratisierung des staatlichen und politischen Lebens und die schrittweise Normalisierung der Lebensumstände. Nach der Gründung der Bundesrepublik führten zwar die Bestimmungen des Artikels 29 des Grundgesetzes kurzzeitig zu einer Wiederbelebung der Diskussion um den Fortbestand des Landes. Und in der Tat sprach sich die Bevölkerung bei einer Volksabstimmung im März 1956 mit knapper Mehrheit für die Auflösung des Landes aus. Doch geschicktes Taktieren seitens der Bundesregierung wie auch der Landesregierung von Rheinland-Pfalz verhinderten die Umsetzung dieser Entscheidung, so daß eine neuerliche Volksbefragung 1974 ein überwältigendes Votum für Rheinland-Pfalz erbrachte. Wenn sich das Land trotz aller Anfangsschwierigkeiten und Belastungen behaupten und konsolidieren konnte, so ist dies in erster Linie ein Verdienst seiner Landesregierungen.

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